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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Geltungsbereich
Vorbehaltlich anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen einschließlich Beratungsleistungen und Auskünften, die von uns erbracht werden. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

2. Angebote und Vertragsschluss
Unsere Angebote sind bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung unverbindlich und frei bleibend. Aufträge an uns, Vertragsänderungen und -ergänzungen sowie Neben-abreden bedürfen der Schriftform. Telefonisch oder in anderer Form erteilte Aufträge gelten als angenommen, wenn der Auftrag durch uns schriftlich bestätigt wird oder Lieferung mit Montage und Rechnungsstellung erfolgt.

3. Aufmaß, Änderungen, Auskünfte und Schutzrechte
Nachdem wir das Aufmaß genommen haben, ist jede Plan- und Ausführungsänderung betreffend unseren Leistungsumfang sofort an uns schriftlich mitzuteilen. Auskünfte durch uns über die Ausführung der Leistungen, Lieferungen oder sonstiger Natur erfolgen, vorbehaltlich anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen, unverbindlich. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, ihm von uns überlassene Unterlagen, Angebote, Konstruktionszeichnungen, Muster, sonstige Dokumente und Datenträger Dritten zugänglich zu machen. Eigentums- und Urheberrechte an solchen Unterlagen stehen ausschließlich uns zu.

4. Preise und Zahlungen
Preise und Zahlung gelten jeweils ab Werk, ohne Fracht- bzw. Versandkosten und Verpackung, bei ausschließlichen Materialverkäufen durch uns. Sämtliche unsere Preise sind Nettopreise, zuzüglich jeweils zum Zeitpunkt der Lieferung und Montage geltender Mehrwertsteuer. Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig, es sei denn, es wurde der Abzug von Skonto schriftlich vereinbart.
Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers hat ein Unternehmer während des Verzuges die uns geschuldete Zahlung in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen, ein Verbraucher in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
Sind zwischen dem Auftraggeber und uns Voraus- oder Teilzahlungen schriftlich vereinbart und werden diese vom Auftraggeber nicht eingehalten, so sind wir berechtigt, solange jede weitere Lieferung und Leistung einzustellen und nur noch gegen Vorkasse oder Barzahlung zu leisten, bis sämtliche Rückstände beglichen sind. Diese Rechte stehen uns auch zu im Hinblick auf weitere Vertragsverhältnisse mit dem selben Auftraggeber.

5. Preisänderungen
Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Auftraggeber ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Lieferung mit Montage nicht nur unerheblich übersteigt.

6. Lieferung und Montage, Abnahme
a) Unvorhersehbare und nicht in unseren Einflussbereich fallende Umstände, die der Erfüllung der von uns übernommenen Verpflichtungen entgegenstehen, berechtigen uns, die Lieferung und Montage um die Dauer der Behinderung oder einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen eines noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten; das Rücktrittsrecht besteht nicht, falls die Ereignisse lediglich eine kurzfristige Störung unserer Lieferfähigkeit oder der Möglichkeit der Vornahme der Montage begründen. Den vorbezeichneten Umständen stehen Streik und Aussperrung gleich, die für uns zu einer wesentlichen Erschwerung der Lieferung und Montage führen und zwar einerlei, ob die vorbezeichneten Ereignisse bei uns selbst, einem unserer Lieferanten oder unseren Subunternehmen eintreten; dies gilt nicht, wenn wir das Leistungshindernis selbst zu vertreten haben.
b) Bei Lieferung von Gegenständen erfolgt der Versand ab Werk bzw. Lager auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Verzögert sich die Versendung der bestellten Liefergegenstände aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über. Dem Auftraggeber werden die durch die Lagerung entstandenen Kosten, bei Lagerung in unserem Werk jedoch mit mindestens 0,5 % des Rechnungsbetrages für jeden Monat berechnet.
c) Die Abnahme unserer Leistungen oder Lieferungen hat nach angezeigter Fertigstellung durch uns ohne schuldhafte Verzögerung durch den Auftraggeber zu erfolgen. Die Anzeige der Fertigstellung kann auch durch unsere Übersendung der Schlussrechnung erfolgen. Vorstehendes gilt auch für in sich abgeschlossene Teillieferungen oder -leistungen.

7. Eigentumsvorbehalt
a) Die von uns gelieferten Gegenstände bleiben bis zu deren vollständiger Zahlung unser Eigentum. Gegenüber Kaufleuten gilt der erweiterte Eigentumsvorbehalt, d. h. die gelieferten Anlagen und Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen unser Eigentum.
b) Der Auftraggeber ist jedoch im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs zur Weiterveräußerung berechtigt. Er tritt schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf in Höhe der uns geschuldeten Beträge an uns ab. Dies gilt unabhängig davon, ob die von uns gelieferten Gegenstände vor Weiterveräußerung noch einer Verarbeitung unterzogen werden oder ob sie mit einem Grundstück oder mit beweglichen Sachen verbunden werden oder nicht. Bei Weiterveräußerung nach Verarbeitung mit Gegenständen, die uns nicht gehören, oder bei Verbindung mit einem Grundstück oder mit beweglichen Sachen, gilt die Forderung des Auftraggebers gegenüber seinem Abnehmer in Höhe des zwischen dem Auftraggeber und uns vereinbarten Preises als abgetreten.
c) Der Auftraggeber ist berechtigt, die abgetretenen Forderungen so lange einzuziehen, wie er seiner Zahlungsverpflichtung uns gegenüber vertragsgemäß nachkommt. Zu anderen Verfügungen über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände, insbesondere Sicherungsübereignung oder Verpfändung, ist der Auftraggeber nicht berechtigt.
d) Wir sind auf entsprechendes Verlangen des Auftraggebers verpflichtet, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die gesamten zu sichernden Forderungen um mehr als 110 % übersteigt.

8. Mängelhaftung
a) Bei berechtigten Mängelrügen an unseren Leistungen sind wir nach unserer Wahl zu Nachbesserungen oder zur Neulieferung berechtigt. Die Feststellungen solcher Mängel sind uns unverzüglich schriftlich zu melden. Soweit Teile zu ersetzen sind, werden sie unser Eigentum. Der Auftraggeber hat uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben zur Vornahme aller uns notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen; andernfalls sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei auch hier zunächst wir sofort zu verständigen sind, hat der Auftraggeber das Recht den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu ver-langen, wenn eine sofortige Beseitigung durch uns nicht erfolgen kann.
b) Schlägt unsere Nacherfüllung fehl, so ist der Auftraggeber nicht zum Rücktritt vom Vertrag, sondern zur Herabsetzung der Vergütung berechtigt. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, so steht dem Auftraggeber lediglich ein Recht zur Minderung des Vertragspreises zu.
c) Nicht unserer Mängelhaftung unterliegen folgende Fälle: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung durch den Auftraggeber oder Dritte, fehlerhafte Montage bzw. in Betriebsetzung durch den Auftraggeber oder Dritte, natürliche oder übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht ordnungsgemäße Wartung, mangelhafte Bauarbeiten Dritter, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse – sofern sie nicht von uns zu verantworten sind.

9. Schadensersatz und Haftung
a) Kommt ein uns bereits erteilter Auftrag aus von uns nicht zu vertretenden Gründen nicht zur Ausführung, z. B. aufgrund fehlender Baugenehmigung, so sind wir nach Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen, pauschal in Höhe von 15 % aus dem Nettoauftragswert. Es bleibt dem Auftraggeber unbenommen nachzuweisen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Uns bleibt der Nachweis eines höheren Schadens unbenommen. Vorstehendes gilt auch für den Fall des Rücktritts vom Vertrag oder der Vertragskündigung durch den Auftraggeber aus Gründen, die nicht von uns zu vertreten sind.
b) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden, sofern nicht unwesentliche Vertragspflichten verletzt worden sind. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haften wir nicht. Die Haftungs-beschränkungen betreffen nicht Ansprüche aus Produkthaftung. Sie gelten weiter nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens.

10. Aufrechnungs- und Abtretungsverbot
Der Auftraggeber kann mit Forderungen von uns nur dann aufrechnen, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Der Auftraggeber ist zur Abtretung der ihm gegen uns zustehenden Rechte und Ansprüche nur mit unserer Zustimmung berechtigt.

11. Schlussbestimmungen
a) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
b) Soweit der Kunde Kaufmann i.S.d. HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder Unternehmer mit in einem ausländischen Vertragsstaat des EuGVÜ gelegenen Sitzes ist, ist Memmingen Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
c) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.